Bei der Anmeldung zur Prüfung sind bestimmte Voraussetzungen / Bestimmungen zu erfüllen.
Voraussetzungen, um überhaupt an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen:
Geprüft wird in ablenkungsarmen und ablenkungsreicheren Situationen im Nord-Osten Hamburgs.
(siehe Prüfungsorte Klein Borstel oder Wellingsbüttel).
Zugelassene Hilfsmittel:
Folgende einzelnen Gehorsam-Übungen werden mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen:
➜ Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln
willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/ der Hundeführer stehen bleibt.
➜ Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/ des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Prüfungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
➜ Der Hundeführer*in bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich der Hundeführer*in, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin (frühestens nach 2 Minuten) kehrt der Hundeführer*in zu seinem Hund zurück. Bis dahin muss sich der Hund – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.
➜ Der Hund ist abgeleint. Der Hundeführer*in ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m
entfernt ist, gibt der Hundeführer*in das Signal zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen
und sich problemlos anleinen lassen.
➜ Der Hund muss vom der Hundeführer*in abrufbar sein.
➜ Diese kommen dem Hund mit schneller Geschwindigkeit entgegen oder überholen.
(Dreimal in verschiedenen Situationen)
➜ Eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/ den Hundeführer zu, schüttelt ihr/ ihm die
Hand und fängt ein Gespräch an.
➜ Eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf.
➜ Der Hundeführer*in geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe.
Entscheidend bei der Prüfung ist das Hund-und-Halter-Gespann. Deshalb gibt es keine getrennte Bewertung von Halter und Hund.
Ein Bestehen der Prüfung ist nicht möglich, wenn:
➜ der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder
➜ das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder
➜ mehrfach unangemessen reagieren
➜ sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält.
➜ der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,
➜ der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder
➜ der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
➜ dem Halter in der Prüfung wegläuft und nicht abrufbar ist